Widerrufsbelehrung

Kunden, die als Verbraucher anzusehen sind, können von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der nachstehenden Widerrufsbelehrung angeführt:
 
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat bzw. an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware, die Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dem
 
Sägewerk Hannes Bichler
Holzstraße 4
8723 Kobenz
Österreich
Tel.: +43 (0) 3514/5219
E-Mail: office@bichler-holz.at
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Sägewerk Hannes Bichler, Holzstraße 4, 8723 Kobenz, Österreich) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei Bestellungen folgender Produkte/Dienstleistungen:
Dienstleistungen, wenn wir noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.


11. Warnhinweise
Die Verwendung und Verarbeitung der Waren erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Benützung der Waren sind Arbeitshandschuhe und Schutzbrillen zu tragen und sind die entsprechenden Warnhinweise zu beachten.
ACHTUNG! Die Produkte sind nicht für Kinder und Jugendliche geeignet. Es besteht Verletzungsgefahr und Erstickungsgefahr aufgrund von Kleinteilen.
 
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben solange im Eigentum vom Sägewerk Hannes Bichler, bis sämtliche Forderungen aus dem Vertrag einschließlich Zinsen, von Kunden unberechtigterweise einbehaltende Skonti oder nicht vom Sägewerk Hannes Bichler anerkannte Abzüge, entstandene Kosten und dergleichen, aus welchen Rechtsgrund auch immer, bezahlt sind.
Solange ein Eigentumsvorhalt besteht und nicht alle Forderungen zur Gänze beglichen sind, verpflichtet sich der Kunde, die Ware pfleglich zu behandeln und die ordentliche Sorgfaltspflicht einzuhalten.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind ausgeschlossen. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt oder auf sonstige Art und Weise von Dritten zugegriffen werden, so hat der Kunde auf das Eigentum vom Sägewerk Hannes Bichler hinzuweisen, diese darüber unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen und Dokumente an Sägewerk Hannes Bichler zu übermitteln.
 
13. Gewährleistung & Herstellergarantie
Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Unter Gewährleistung ist die gesetzlich angeordnete Haftung vom Sägewerk Hannes Bichler für Mängel, die die gekaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Übergabe geltend zu machen, wobei innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe vom Sägewerk Hannes Bichler zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Nach dem siebten Monat ab Übergabe ist sodann der Kunde beweispflichtig. Das Sägewerk Hannes Bichler ist in diesem Fall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für das Sägewerk Hannes Bichler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder vom Sägewerk Hannes Bichler dem Austausch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrages) zu begehren.
 
Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, hat der Kunde die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erhalt, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich unter detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen. Zwischen Kunde die nicht Verbraucher sind und dem Sägewerk Hannes Bichler wird eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr vereinbart.
 
Soweit der Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie), gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
 
14. Haftung
Soweit es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die allgemeinen gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
 
Soweit es sich beim Kunden um keinen Verbraucher handelt, haftet das Sägewerk Hannes Bichler nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schulhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird jedenfalls ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet das Sägewerk Hannes Bichler nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh. für solche, mit deren Eintritt sie bei Vertragsschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise rechnen konnte. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die den Kunden, der kein Verbraucher ist, gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche verjähren in sechs Monaten; der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung im Sinne des § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre vom Sägewerk Hannes Bichler verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
 
15. Force Majeure
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, entbindet Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre vom Sägewerk Hannes Bichler diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist das Sägewerk Hannes Bichler von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
 
16. Datenschutz
Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass für die Erfüllung des Vertrages Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adressen sowie die Zahlungsmodalitäten des Kunden vom Sägewerk Hannes Bichler zwecks automationsunterstützter Betreuung (Rechnungswesen, Kundenkartei) auf Datenträger gespeichert werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zu Erfüllung der Bestellung notwendig ist (an das ausführende Lieferunternehmen). Seit 25.5.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung.


17. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzten.
 
 
An die
Sägewerk Hannes Bichler
Holzstraße 4
8723 Kobenz
Österreich
 
Tel.: +43 (0) 3514/5219
E-Mail: office@bichler-holz.at